Geschichte des heutigen Kanzlerhauses
Neue Straße
Mit der Anlage der Neuen Straße um 1650 kam die industrielle Stadtentwicklung Harburgs zu einem vorläufigen Abschluss. An der anfangs als „Kirchenstraße“ bezeichneten Straße wurden diejenigen Bürger angesiedelt, die durch den Ausbau der Burg zur Festung ihren Wohnsitz verloren hatten. Zuvor hatte Herzog Wilhelm im Jahre 1615 auf dem heutigen Grundstück Neue Straße 59 ein Münzhaus errichten lassen, wo bis 1631 Münzen geprägt wurden. Von 1650 bis 1667 bezog der letzte Harburger Kanzler, Heinrich von Bessel, das Gebäude als Dienstwohnung. In den siebziger und achtziger Jahren des 17. Jahrhunderts wurde es Offizieren und Harburger Stadtkommandanten als Wohnhaus zur Verfügung gestellt, und ab 1684 waren die Amtmänner des Amtes Harburg hier untergebracht.
Aus archivalischen Quellen erfahren wir, dass das Wohnhaus des Amtmannes Anfang des 18. Jahrhunderts derart baufällig geworden war, daß ein Neubau notwendig wurde. Ein Kostenanschlag aus dem Jahre 1709 und Materialabrechnungen aus den Jahren 1710 und 1711 legen den Schluss nahe, dass die Errichtung des heute existierenden, denkmalgeschützten Gebäudes Neue Str. 59 auf das Jahr 1710 zu datieren ist. Es entstand ein zweigeschossiger, traufständiger Fachwerkbau mit leicht vorkragendem Obergeschoss unter Vollwalmdach, wobei der Keller des Vorgängers eventuell in den Neubau integriert wurde. Sämtliche Außenwände wurden zweifach verriegelt. Die schmucklose Straßenfassade wurde durch sieben Fensterachsen zwischen Doppelständern und mittige Eingangstür symmetrisch gegliedert. Aus einem Wohnungsinventar des Jahres 1718 lässt sich erkennen, dass die ursprüngliche Grundrisssituation bis heute fast unverändert geblieben ist. Die Eingangsdiele war allerdings östlich der Mittellängswand ehemals um eine Achse breiter, und das Treppenhaus befand sich südlich der Eingangsdiele im Bereich eines Vorplatzes. Während die Fenster der Bauzeit vermutlich anlässlich von Baumaßnahmen im Jahre 1953 ausgetauscht wurden – es handelte sich sehr wahrscheinlich um zeittypische Kreuzstockfenster – sind einige barocke Türen und Türbeschläge noch vorhanden.
Seit dem späten 18. Jahrhundert wohnten die Amtsschreiber des Harburger Amtes im Gebäude Neue Str. 59, und nach der Gründung des Harburger Amtsgerichtes im Jahre 1852 waren die Amtsrichter hier untergebracht. Daher rührt die Bezeichnung „Justizhaus“. Kurz vorher muss die Verlagerung der Treppe in den zentralen Dielen- bereich erfolgt sein. Die neue Grundrisssituation ist in einem Gebäudeinventar von 1836 bereits verzeichnet, wobei die klassizistische Gestaltung der Treppe einen Einbau im ersten Drittel des 19. Jahrhunderts vermuten lässt. Ein seinerzeit existierender zweigeschossiger Abortanbau am Südgiebel ist heute nicht mehr vorhanden.
In seiner weiteren Geschichte blieb das Gebäude Wohnhaus. Seit 1936 wohnten hier Beamte der Justizverwaltung. Im Jahre 1953, das Gebäude befand sich offenbar mittlerweile im Besitz der Stadt Hamburg, wurden von der Deutschen Wohnungsbaugesellschaft „Hamburg“ umfangreiche Sanierungsmaßnahmen an dem Haus durchgeführt. Im Rahmen dieser Maßnahmen wurden wahrscheinlich der südliche Toilettenanbau entfernt, die Fenster erneuert sowie das Fachwerk ausgebessert. Später wurden die Wohnungen über die gemeinnützige Siedlungsaktiengesellschaft Hamburg (SAGA) vermietet.
Das ehemalige „Justizhaus“ befindet sich mittlerweile im Eigentum der Hamburger Stiftung Denkmalschutz und wird derzeit nach denkmalpflegerischen Gesichtspunkten instandgesetzt und modernisiert.
Quelle: L. Hellberg u.a., Harburg und Umgebung, Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland Hamburg-Inventar: Bezirk Harburg Stadtteilreihe 7.1, 1999, S. 105/106